Mitten in der Natur, da freut sich der Hund

Nach einem herumtollen in der Natur braucht es eine Erfrischung und Pflege. Die gibt´s bei Schwielowsee Camping ganz umsonst. Der Hund begibt sich einfach unter die Hundedusche und lässt sich von seinem Besitzer genussvoll verwöhnen.


Hunde dürfen bei uns auch ins Wasser.

Ihre Hunde dürfen bei uns auch in den See.

Geschätzte Hundehalter, damit Sie und auch alle anderen Gäste auf unserem Platz einen ungetrübten Urlaub geniessen können, bitten wir um die Einhaltung von selbstverständlichen Regeln. Mittlerweile ist die Zunahme von den vier-beinigen Gästen auf einem sehr hohen Niveau angekommen und verschiedene Hundebesitzer meinen es gibt eine "Narrenfreiheit" für ihren vier-beinigen Freund, auch wenn einige Plätze nicht belegt sind, nein diese gibt es bei uns auf dem Platz nicht. Der Hund ist generell und ohne Ausnahme, jederzeit, an einer kurzen Leine zu halten, der Hund wird nicht auf dem Gelände von Schwielowsee Camping "Gassi" geführt. Die Hundefreie Zone ist zu respektieren. Es ist zu respektiert, dass es kleine und grosse Gäste gibt, die Angst vor einem Hund haben, auch vor einem kleinen süssen. Und auch diese Gäste haben ein Recht auf einen ungetrübten Urlaub. Desweiteren hören wir immer wieder "unser Hund macht nichts". Da ich eigene, sehr grosse Hunde hatte, und auch Hundeausbildungen gegeben habe, kann ich Ihnen bestätigen, dass in aller Regel die "kleinen süssen" eine Gefahr sind. Ein Hundebiss ist nicht nur Schmerzhaft sondern birgt erhebliche Gesundheitliche Risiken, bis hin zur Amputation und das ist dann keine Urlaubsfreude mehr für den Geschädigten. Also, ohne Wenn und Aber, die Hunde sind und bleiben an der kurzen Leine. Immer mehr Gastgeber verbieten Hunde, da div. Hundehalter keine Einsicht zeigen, wir hoffen noch auf die Vernunft und Einsicht. Also geschätzte Hundehalter, zeigen Sie den Gastgebern, dass es keine Hundeverbote braucht. Auch denken Sie daran, dass wir hier in einem Land- und Naturschutzgebiet mit vielen Wildtieren sind, auch hier gilt generell Leinenpflicht.