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Es ist ganz einfach: Wenn Sie nichts machen, dass anderen schadet, wenn Sie kein fremdes Eigentum zerstören und unsere selbstverständlichen Regeln, die das Gemeinwohl aller Gäste berücksichtigt, respektieren, dann sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Betriebszeiten 28. April bis 3. Oktober 2023
Ist das Rauchen und Anzünden von Feuer nur bei erhöhter Waldbrandgefahr verboten?
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 m vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (§ 23 (1) LWaldG).
Is smoking and lighting a fire only prohibited if there is a high risk of forest fire?
Regardless of the danger of forest fires, Brandenburg is forbidden to light or smoke a fire in the forest all year round and at a distance of less than 50 m from the edge of the forest. This also includes grilling on lake shores near the forest (§ 23 (1) LWaldG).